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Gestern habe ich eine Diskussion gehabt, ob man das Pronomen es in folgendem Satz verwendet oder nicht:

Im Vertrag wird [es] stehen, dass ...

Wahrscheinlich wird kein Deutscher es in dem Satz verwenden, weil es falsch klingt; es konnte mir aber auch keiner erklären warum.

Ich habe zwar im Internet gefunden, dass die Verwendung von es optional wäre, aber das haben meine Freunde nicht akzeptiert.

Habt ihr eine Erklärung?

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  • Deutsche würden das es verwenden, wenn sie es inhaltlich betonen möchten.
    – Toscho
    Commented Sep 9, 2013 at 12:23

1 Answer 1

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Wäre die Satzstellung anders und es stünde an erster Stelle, wäre es ein sogenanntes Expletivum, welches die Rolle eines Subjekts übernimmt, das vom Satzbau benötigt wird, aber nicht vorhanden ist:

»Es wird im Vertrag stehen, dass …«

In diesem Fall darf es nicht weggelassen werden, da sonst das Verb wird an erster Stelle stünde und deswegen die Syntax unzulässig wäre.

In Deinem Beispielsatz tritt dieses Problem nicht auf, da im Vertrag an erster Stelle steht – es kann also weggelassen werden. Dass der Nebensatz als Subjekt fungiert, stellt kein Problem dar und dieser kann sogar an die erste Stelle gerückt werden – so wie in diesem Satz hier. Beachte, dass eine Umstellung des Satzes die inhaltliche Betonung ändern kann.

Wird es im Beispielsatz trotzdem verwendet, ist es kein Expletivum mehr, sondern ein reguläres Pronomen, das für den Nebensatz steht (Korrelat) und diesen betont (da es sonst unnötig ist), z. B.:

»Wir haben nicht über … gesprochen.« – »Keine Sorge: Im Vertrag wird es stehen, dass …«

Ich würde empfehlen, ein es in dieser Position nur zu diesem Zweck einzusetzen, da es sonst missverstanden werden kann bzw. seltsam bis falsch wirkt.

Beachte außerdem, dass es Verben gibt, die ein Expletivum unabhängig vom Satzbau fordern (z. B. regnen: »Gestern regnete es.«) oder bei denen ein es auch als drittes oder späteres Satzglied normal ist und nicht betonend wirkt, obwohl optional (z. B. gefallen: »Mir gefällt es, dass …« Das es ist optional, wirkt aber nicht betonend).

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  • 1
    Die Variante mit es ist nicht falsch, klingt aber zumindest seltsam. (Es sei denn, es gibt einen Anlass, den Nebensatz zu betonen.)
    – Wrzlprmft
    Commented Sep 9, 2013 at 13:47
  • 2
    Es meiner Meinung nach ein Problem mit der Argumentation... das "es" in Drittstellung ist NICHT dasselbe "es" wie das Expletivum in Erststellung sondern ein "echtes" Subjekt. Das kann man überprüfen indem man einen Plural ansetzt. "In dem Vertrag werden stehen Rechte, Pflichten und weitere Konditionen." vs. "Es werden in dem Vertrag Rechte, Pflichten usw..." Das "es" an erster Stelle hat KEINEN Einfluss auf das Verb, das an dritter hingegen schon. Sie sind also nicht dasselbe...
    – Emanuel
    Commented Sep 9, 2013 at 15:59
  • 1
    Ich finde weiterhin, dass das drittgestellte "es" extrem merkwürdig, wenn nicht sogar falsch klingt. Allerdings gibt es andere Verben, bei denen es normal ist... "Mir gefällt es nicht, dass du nie abwäschst"
    – Emanuel
    Commented Sep 9, 2013 at 16:03
  • 1
    @Emanuel: Ich kann Dein Argument nicht ganz nachvollziehen, da der Satz im Plural mit es an dritter Stelle und eigentlichem Subjekt (Rechte, …) nicht existiert. Nichtsdestotrotz zweifele ich auch an der Klassifizierung des es in Drittstellung als Expletivum, da ein Expletivum ja nicht ausgelassen werden könnte. Ich würde dazu tendieren es in Erststellung als Expletivum und in Drittstellung als normales Pronomen zu klassifizieren, was dann auch den Bedeutungsunterschied fassen würde. So oder so ändert die Frage der Schublade nichts an den Schlussfolgerungen.
    – Wrzlprmft
    Commented Sep 9, 2013 at 18:36
  • 1
    Das es ist hier ein Korrelat.
    – chirlu
    Commented Sep 9, 2013 at 22:37

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