Die Fragen sind im Prinzip ein- und dieselbe Frage. Es geht darum, ob »intuitiv gesprochen« durch Kommas abgetrennt werden darf, muss oder nicht darf.
Zunächst einmal ist herauszufinden, was »intuitiv gesprochen« in deinen Beispielsätzen ist. Ein Ganzsatz auf keinen Fall, ein normaler Nebensatz auch nicht: beide würden ein finites Verb benötigen. Es ist auch keine Infinitivgruppe, damit sind die §§ 71 mit 75 der amtlichen deutschen Rechtschreibregeln nicht relevant. Eine Möglichkeit wäre, die Wortgruppe als formelhaften Nebensatz nach § 76 zu verstehen. Die amtlichen Beispiele sind:
Wie bereits gesagt(,) verhält sich die Sache anders. Ich komme(,) wenn nötig(,) bei dir noch vorbei.
Dann wären die Kommas möglich, aber optional.
Eine andere Interpretationsmöglichkeit wäre ein Zusatz oder Nachtrag nach § 77. § 77(7) behandelt explizit Partizipkonstruktionen:
[das betrifft] nachgetragene Partizip- oder Adjektivgruppen oder entsprechende Wortgruppen auch am Ende des Ganzsatzes (siehe auch § 78(3)).
Das würde für eine Kommapflicht in deinem Fall 2a sprechen. Allerdings gilt § 78:
§ 78: Oft liegt es im Ermessen des Schreibenden, ob er etwas mit Komma als Zusatz oder Nachtrag kennzeichnen will oder nicht.
Zusammengefasst: § 77(7) kann sich nur auf deinen Fall 2 beziehen. In Verbindung mit § 78(3) sind die Kommas optional.
§ 76 kann man auf beide deiner Fälle anwenden. Auch dieser beschreibt alle Kommas als optional.
Demnach sind alle drei Varianten korrekt.