Es geht um folgenden Satz:
1 - Der zu Beurteilende wird gebeten, ins Zimmer 17 zu kommen.
- Ist hier das Wort »Beurteilende« groß oder klein zu schreiben?
- Was ist mit »zu«? Ist es richtig, »zu« kleinzuschreiben?
- Gibt es eine amtliche Regelung für das Substantivieren eines Gerundivums eines nichttrennbaren Verbs?
Ich vergleiche das mit:
2 - Der Alte wird gebeten, ins Zimmer 17 zu kommen.
Hier ist »Alte« ein substantiviertes Adjektiv. Setzt man dahinter ein geeignetes Substantiv (z.B. »Mann«) wird daraus ein Attribut dieses Substantivs, und das Adjektiv muss sich nicht mehr selber als Substantiv ausgeben, man schreibt es daher klein:
3 - Der alte Mann wird gebeten, ins Zimmer 17 zu kommen.
Auch zum Satz 1 kann man so einen Satz finden:
4 - Der zu beurteilende Mann wird gebeten, ins Zimmer 17 zu kommen.
Hier ist »zu beurteilende« ein Attribut, welches das Substantiv »Mann« näher beschreibt. Genau dieselbe Rolle hat auch »alte« im Satz 3. Es gibt aber zwei wichtige Unterschiede:
- alte
nur ein Wort
Adjektiv - zu beurteilende
zwei Wörter
zu + Gerundivum (auch bekannt als »zu-Partizip«)
Klar scheint zu sein, dass die Weglassung des referenzierten Substantivs (Übergang von Satz 3 zu 2, bzw. von 4 zu 1) das Attribut substantiviert (also großgeschrieben) werden muss.
Unklar ist mir aber, ob das ganze Attribut dann großzuschreiben ist (»Der Zu Beurteilende wird gebeten ...«), oder ob es ausreicht, nur einen der beiden Bestandteile großzuschreiben, wobei sich dann die Frage stellt welchen (»Der Zu beurteilende wird gebeten ...« oder »Der zu Beurteilende wird gebeten ...«).
Einfacher wird es natürlich, wenn das Verb, von dem das Gerundivum abstammt, trennbar ist, denn dann wandert das »zu« ins Wort hinein, so dass es nur ein Wort gibt. Beispiel »ausbilden«:
5 - Der Auszubildende wird gebeten, ins Zimmer 17 zu kommen.
Aber wie genau ist die Substantivierung von Gerundiven von nichttrennbaren Verben geregelt?