Man findet durchaus nicht selten eine wechselnde starke und schwache Flexion von artikellosen Adjektiven im Dativ Singular.
Einen Whatsapp-Account zu missbrauchen, sich einzuhacken, das sei dann doch ziemlich kompliziert und mit großem technischen Aufwand verbunden.Rhein-Zeitung 2014
Da sich die Grammatikregeln an den Sprachgebrauch halten (und nicht umgekehrt), sind auch beide Varianten erlaubt, es gibt keine verbindliche Regel, wonach die eine oder die andere Variante richtig wäre.
Rein grammatikalisch-logisch sollte man aber zumindest bei durch Komma oder Konjunktion getrennten Adjektiven wie im Beispiel in der Frage bevorzugt die starke Flexion beider Adjektive anwenden.
Interessant in diesem Zusammenhang ist eine Duden-Regel aus dem Jahr 1935, nach der die gemischte Flexion empfohlen wurde, wenn das zweite Adjektiv eine begriffliche Einheit mit dem Nomen bildet (überhebliches Verhalten), die dann durch das erste Adjektiv näher spezifiziert wird. Diese Regel ist zwar heute nicht mehr verbindlich, wird aber vielleicht immer noch angewandt.
Quelle: IDS Mannheim: Mit echtem bayerischem Senf oder mit echtem bayerischen Senf?