Meines Wissens liefert das Wörterbuch des Duden keinerlei Erklärung dazu, wie Wortarten unterschieden werden. Man kann aber folgende Vermutung anstellen.
Für die Einordnung als Adverb spricht die Bildung mit -s wie bei tags, flugs usw.
Gegen die Einordnung als Präposition spricht, daß namens keinen bestimmten Kasus fordert. Stattdessen steht das angeschlossene Nomen immer im Kasus des Bezugsausdrucks oder ist kasuslos.
Am Meppener Marktplatz erinnert eine Gedenktafel an einen Ehrenbürger namens Herrn Riedemann [Akk.], dem die Erfindung des Öltankers zu verdanken sein soll. (SZ, 13.06.1994, via COSMAS II)
Ich habe mit einem Angestellten namens Herrn Maier [Dat.] gesprochen.
Ich habe mit einem Angestellten namens Herr Maier [kasuslos] gesprochen.
Ein Angestellter namens Herr Maier hat mit mir gesprochen.
Es bleibt beachtenswert, daß namens im Gegensatz zu anderen Adverbien nicht allein stehen kann. In der Linguistik nennt man solche Wörter, die sich idiosynkratisch verhalten, auch Einzelgänger.
Schließlich soll noch erwähnt werden, daß es auch eine Präposition namens gibt; diese fordert den Genitiv.
Herr Bramslöff-Hamburg beantragt namens des Nautischen Vereins in Hamburg Vertagung der Beschlußfassung über die Anträge […] (Berliner Tageblatt, 03.03.1904, aus dem DWDS-Korpus)
Nachtrag: Wenn es darum gehen sollte, ob Adverbien sich überhaupt auf Nomen beziehen können, so finde ich das ganz selbstverständlich.
Das Treffen gestern war mal wieder der Hammer.
Die Zeit dort war für mich echt überwältigend.
Bei unserer Ankunft nachts war ich leicht geschockt.
Das Besondere bei namens ist, daß es nicht allein stehen kann.