In beiden Fällen dürft ihr euch beliebig lange streiten und habt trotzdem beide recht: Beide Kommas sind erlaubt, aber nicht verpflichtend (waren es aber nach den "alten" Rechtschreibregeln).
Warum:
Fall 1:
Eigentlich gehört der Nebensatz "Wie bereits besprochen" durch ein Komma abgesetzt (Rechtschreibregeln §74). Es handelt sich dabei um einen Nebensatz mit einer Partizipialkonstruktion, der üblicherweise durch ein Komma abgesetzt werden muss. §76 gibt aber die Ausnahme an, dass bei formelhaften Nebensätzen das Komma weggelassen kann, gibt als Beispiel
Wie bereits gesagt(,) verhält sich die Sache anders.
was ziemlich genau deinem Beispiel entspricht.
Fall 2:
Auch hier gehört eigentlich ein Komma zwischen Hauptsatz und Nebensatz, denn Regel §75 sagt "Infinitivgruppen grenzt man mit Komma ab, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist....(3) die Infinitivgruppe hängt von einem Korrelat oder einem Verweiswort ab" und nennt als Beispiel
Es missfällt mir, diesen Vertrag zu unterzeichnen.
was wiederum deinem Beispiel entspricht - Weicht diese Regel dann aber in E1: auf:
E1: Wenn ein bloßer Infinitiv vorliegt, können in den Fallgruppen (2) und (3) die Kommas weggelassen werden, sofern keine Missverständnisse entstehen.
(Was in deinem Beispiel ebenfalls der Fall ist).
Ganz allgemein läuft man allerdings am wenigsten Gefahr, was falsch zu machen, wenn man das Komma in solchen Fällen setzt. Meiner Meinung nach sorgen Kommas hier auch für eine bessere Übersichtlichkeit.