Aber hoffen und wissen sind zwei Paar Schuhe.
Schreibt man "hoffen" und "wissen" klein oder groß?
Wie du willst.
Du kannst Artikel vor die beiden Wörter setzen, was bei normalen Verben nicht möglich ist. Daher kannst du argumentieren, dass es hier Substantive sind:
Aber das Hoffen und das Wissen sind zwei Paar Schuhe.
Andererseits kann man die beiden Wörter im ursprünglichen Satz auch als Infinitive von Verben auffassen:
Aber etwas zu hoffen und etwas zu wissen sind zwei Paar Schuhe.
Die beiden von mir genannten Varianten des ursprünglichen Satzes unterscheiden sich sehr geringfügig in der Bedeutung. Wichtig ist, dass der Originalsatz auf beide Varianten interpretiert werden kann, und je nach Interpretation sind die beiden Wörter mal groß und mal klein zu schreiben.
Wenn der Kontext eine der beiden Interpretationsmöglichkeiten vorgibt, muss sich die Schreibung danach richten. Allerdings wird es wegen der sehr ähnlichen Bedeutungen schwer sein, einen so klaren differenzierenden Kontext zu finden.
Klar sollte aber sein, dass es nicht zulässig ist, eines der beiden Wörter groß und das andere klein zu schreiben.
Die Duden-Rechtschreibregeln [PDF] fassen die hier geltenden Rechtschreibregeln wie folgt zusammen:
Regel 82:
Als Substantive gebrauchte Infinitive (Grundformen) schreibt man groß <§ 57 (2)>.
das Rechnen, das Lesen, das Schreiben, [das] Verlegen von Rohren, im Sitzen und Liegen, für Hobeln und Einsetzen [der Türen], zum Verwechseln ähnlich, lautes Schnarchen das Zustandekommen, beim Kuchenbacken sein (vgl. Regel 49-55) das In-den-Tag-hinein-Leben (vgl. Regel 27)
Infinitive ohne Artikel, Präposition oder nähere Bestimmung können in bestimmten Fällen entweder als Substantiv oder als Verb aufgefasst und demnach groß- oder kleingeschrieben werden <§ 57 E3>.
... weil Geben oder geben seliger denn Nehmen oder nehmen ist. Wir lernen [das] Segeln oder [ein Boot] segeln.
Mangels vorangestelltem Artikel oder Pronomen gilt Nr. 2, so dass beide Schreibweisen zulässig sind. Die amtlichen Rechtschreibregeln [PDF] scheinen mir hier zwar nicht zu hundert Prozent klar zu sein, denn sie führen in § 57 als Beispiel für eine Substantivierung (und damit für Großschreibung) an:
§ 57 Wörter anderer Wortarten schreibt man groß, wenn sie als Substantive gebraucht werden (= Substantivierungen).
Man erkennt sie im Text an zumindest einem der folgenden Merkmale:
a) an einem vorausgehenden Artikel (…);
b) …;
c) an ihrer Funktion als kasusbestimmtes Satzglied oder kasusbestimmtes Attribut.
Siehe dazu folgende Beispiele:
… Lesen und Schreiben (c) sind Kulturtechniken.
Das könnte man als obligatorische Großschreibung verstehen. Später liest man jedoch:
E3: Gelegentlich ist bei einfachen Infinitiven Groß- oder Kleinschreibung möglich, zum Beispiel: Der Gehörgeschädigte lernt Sprechen. (Wie: Der Gehörgeschädigte lernt das Sprechen/das deutliche Sprechen.) Oder: Der Gehörgeschädigte lernt sprechen. (Wie: Der Gehörgeschädigte lernt deutlich sprechen.) (Ebenso:) Bekanntlich ist Umlernen/umlernen schwieriger als Dazulernen/dazulernen. Doch geht Probieren/probieren über Studieren/ studieren.
Damit lässt auch das amtliche Regelwerk im konkreten Fall beide Schreibungen zu.