In der Frage Usage of "beschließen" and "vorhaben" schreibt der OP folgenden Beispielsatz:
Im Dezember habe ich vor, nach Deutschland zu fliegen, um meine Freundin zu besuchen.
Im ersten Moment war ich davon überzeugt, dass das erste Komma fakultativ ist. Grund:
Infinitivgruppen, Partizipgruppen, Adjektivgruppen und entsprechende Wortgruppen können durch Kommas abgetrennt werden, um die Gliederung des Ganzsatzes zu verdeutlichen (§ 75 E2) oder sie als Zusatz oder Nachtrag zu kennzeichnen (§ 75 E2 u. § 78.3).
Infinitivgruppen müssen jedoch mit einem Komma abgetrennt werden, ...
... wenn sie durch ein Wort oder eine Wortgruppe angekündigt oder wieder aufgenommen werden
Mir ist hier nicht klar, ob vorhaben hier in diese Rolle schlüpft, da es den Bezug auf die Infinitivgruppe darstellt. Muss die Infinitivgruppe nun durch ein Komma abgetrennt werden oder gilt hier die allgemeine Regel und das Komma ist folglich optional?
Kann ein Verb überhaupt als "Ankündigung" fungieren? Ich finde nämlich keinen Hinweis dazu, weder im Regelwerk noch in anderen verlässlichen Quellen.
Die Definitionen sind dem canoo.net Artikel zu Das Komma bei Infinitivgruppen (zu + Infinitiv), Partizipgruppen und Adjektivgruppen entnommen.
Das zweite Komma ist übrigens definitiv obligatorisch, da Infinitivgruppen, die mit um, ohne, statt, anstatt, außer und als eingeleitet werden, mit Komma abgegrenzt werden.