Wie der Titel schon sagt: Wer (oder was) hat das letzte Wort, wenn es um Regelfragen in der deutschen Sprache geht?
Die angesprochenen Regelfragen können sowohl die Grammatik als auch die Rechtschreibung betreffen.
Wie der Titel schon sagt: Wer (oder was) hat das letzte Wort, wenn es um Regelfragen in der deutschen Sprache geht?
Die angesprochenen Regelfragen können sowohl die Grammatik als auch die Rechtschreibung betreffen.
Bezüglich der Rechtschreibung für Schulen und Behörden sind die vom Rat für Rechtschreibung entwickelten Rechtschreibregeln gewissermaßen die letzte Instanz. Der Rat kann gewisse Kleinigkeiten eigenhändig entscheiden, untersteht aber letzten Endes der Kultusministerkonferenz bzw. den Landesregierungen, die auch größere Änderungen absegnen müssen.
Auch wenn diese Regeln nur für im geringen Rahmen direkt gelten, bestimmen sie de facto die Rechtschreibung in der überwiegenden Mehrheit aller lektorierten Medien und die meisten Sprecher¹ des Deutschen würden sie als die richtige Rechtschreibung ansehen (was nicht notwendigerweise heißt, dass sie sich durchgehend daran halten, oder eine gute Meinung davon haben).
Historisch hatte bis 1996 der Duden in Rechtschreibfragen das letzte Wort. Dies führt dazu, dass auch heute noch viele glauben, dass dies der Fall wäre, und den Duden auch als absolute Instanz in Fragen der Grammatik, Aussprache u. Ä. betrachten.
Was die Grammatik betrifft, gibt und gab es keine offizielle Instanz – außer vielleicht der deutschen Sprecherschaft¹. Bei Letzterer ergibt sich natürlich das Problem, dass sie alles andere als homogen ist. Zum Beispiel würden verschiedene Sprecher denselben Inhalt wie folgt wiedergeben:
Er sagte, er geht Bahnhof.
Er sagte, er geht zum Bahnhof.
Er sagte, er gehe zum Bahnhof.
Allerdings würde wohl kaum jemand, der die erste Variante nutzte, behaupten, dass es sich dabei um korrektes oder gutes Deutsch handelt und nicht wenige sind auch in der Lage, zumindest die zweite Variante zu produzieren, wenn sie es wollen. Die Mehrheit aller Sprecher wird wohl die zweite Variante produzieren. Variante drei ist schließlich die, die die oberen zwei Prozent, was die Sprachgewandheit betrifft, überwiegend nutzen und die man in einem lektorierten Text und Grammatiken liest. Und die Mehrheit aller Sprecher würde diesen Instanzen in derartigen Fragen auch Autorität bescheinigen.
In jedem Fall würde ich sagen, dass Wörterbücher bzw. Grammatiken (insbesondere aus dem Duden-Verlag) von der Mehrheit der Sprecher als höchste Instanz in derartigen Fragen akzeptiert werden. Und letztlich ist es ja Akzeptanz, was eine Autorität zur Autorität macht (zumindest solange diese Autorität nicht mit weitläufigem Zwang agiert).
¹ Ich nutze Sprecher hier im allgemeineren Sinne, der alle Sprecher, Schreiber und sonstigen Teilhaber der deutschen Sprache einschließt.
Der Herausgeber entscheidet, was in seinem Haus gedruckt wird. Der Chefredakteur entscheidet, was ein Nachrichtensprecher zu sagen hat. Jeder Deutsche entscheidet (natürlich beeinflusst von seinem Umfeld), was er sagt. Jeder Hörer entscheidet eigenmächtig, welchen Gebrauch er anmahnt oder nicht.
Es gibt also so viele Autoritäten, wie es Sprechsituationen gibt, und keine von ihnen ist offiziell oder endgültig. Es gibt keine Académie Française in Deutschland, und selbst die Gesellschaft für Deutsche Sprache wird mindestens ebenso sehr belächelt wie anerkannt.
Der Duden-Redaktion wird allgemein mehr Autorität beigemessen als anderen vergleichbaren Stellen, aber auch sie hat keine Entscheidungsgewalt – und die ständigen Aktualisierungen in diesem Standardwerk folgen meistens lange nach dem tatsächlichen Sprachgebrauch; d. h., sie kodifiziert nur nachträglich als "korrekt", was schon vorher üblich war. Ziemlich anarchisch für uns Deutsche, was?
Die deutsche Rechtschreibung ist nicht über ein Gesetz geregelt. Dennoch muss man sich auf eine einheitliche Regelung berufen können, die festlegt, wie die deutsche Sprache an Schulen unterrichtet wird, und wie amtliche Dokumente verfasst werden. Diese amtlichen Rechtschreibregeln werden von Rat für deutsche Rechtschreibung erstellt und von der Kultusministerkonferenz als verbindlich festgelegt.
Der Rat für deutsche Rechtschreibung ist ein zwischenstaatliches Gremium, das vonseiten der staatlichen Stellen damit betraut wurde, die Einheitlichkeit der Rechtschreibung im deutschen Sprachraum zu bewahren und die Rechtschreibung auf der Grundlage des orthografischen Regelwerks im unerlässlichen Umfang weiterzuentwickeln. Der Rat ist somit die maßgebende Instanz in Fragen der deutschen Rechtschreibung und veröffentlicht mit dem amtlichen Regelwerk das Referenzwerk für die deutsche Rechtschreibung.Kultusministerkonferenz
Es besteht nach wie vor außerhalb von Schule und öffentlicher Verwaltung kein Zwang, sich an diese Regeln zu halten. Dennoch haben sie sich nahezu überall durchgesetzt. Alle Wörterbücher werden nach diesen Regeln erstellt. Auch für Österreich und die Schweiz geltende geringfügig abweichende Regeln sind in diesen amtlichen Regeln festgelegt.
Es gibt ja nicht nur ein einziges Deutsch. Es gibt mehrere deutsche Sprachen (um genau zu sein: Varietäten der deutschen Sprache), und zu diesen gehören unterschiedliche Instanzen die das Regelwerk festlegen, weswegen diese Varietäten auch tatsächlich unterschiedliche Regeln haben.
Ein Beispiel: Der Satz »Ich habe den Schweinsbraten gesalzen« wäre in deutschem Deutsch falsch (es müsste »Schweinebraten« und »gesalzt« heißen), in österreichischem Deutsch aber völlig korrekt. Siehe auch den Wikipedia-Artikel Österreichisches Deutsch
Die oft gehörte Aussage der Duden wäre bis 1996 das allgemein verbindliche Regelwerk der Deutschen Sprache gewesen ist schlichtweg falsch. In Österreich hat der Duden niemals Gültigkeit gehabt.
Das amtliche Regelwerk für österreichisches Deutsch ist das Österreichische Wörterbuch (»ÖWB«). Jedes Jahr gibt jenes Ministerium, das für den Unterricht an Österreichs Schulen zuständig ist (derzeit das »Bundesministerium für Bildung und Frauen«, früher »Bundesministerium für Unterricht und Kunst«), dieses Wörterbuch heraus.
Das ÖWB ist für alle Schüler und für alle Bundesbeamten verbindlich und es gilt in Österreich und den deutschsprachigen Gebieten Italiens (Südtirol).
Das ÖWB orientiert sich natürlich am Rat der deutschen Rechtschreibung, dem ja auch neun Österreicher (und ein deutschsprachiger Italiener) angehören, aber die Empfehlungen des Rates sind für Österreichisches Deutsch nicht verbindlich. Sollte das ÖWB den Regeln des Rates widersprechen gilt in Österreich das was im ÖWB steht. (Und - wie schon erwähnt - das was im Duden steht war uns Österreichern immer schon egal).
Ich habe leider keine Ahnung, wie die Situation im Fall der dritten deutschen Standardvarietät, dem Schweizerischen Deutsch (das auch die Amtssprache Liechtensteins ist), geregelt ist. Ich habe aber großes Interesse das zu erfahren.