In einer Antwort zu einer Frage, in der es ironischerweise um Kommasetzung bei eingeschobenen Nebensätzen ging, schrieb ich:
Es handelt sich in beiden Fällen um einen eingeschobenen Nebensatz, der so wie du vermutest von Kommas eingeschlossen werden muß.
Em1 merkte dazu an, dass »so wie Du vermutest« ebenfalls durch Kommas (oder hilfsweise Gedankenstriche) abgetrennt werden müsse, also
Es handelt sich in beiden Fällen um einen eingeschobenen Nebensatz, der, so wie du vermutest, von Kommas eingeschlossen werden muß.
oder
Es handelt sich in beiden Fällen um einen eingeschobenen Nebensatz, der – so wie du vermutest – von Kommas eingeschlossen werden muß.
Mir missfällt bei beiden Varianten die Sprechpause, die die Zeichensetzung suggeriert. Ich würde den kompletten Nebensatz ab der ohne Pause in einem Atem sprechen. Die Variante mit Komma sieht obendrein durch das alleinstehende der zerstückelt aus. Ich hatte deswegen gehofft (aber in der Eile nicht nachgeschlagen), dass diese Kommas optional sind.
Soweit ich bislang sehe, hat Em1 aber Recht und ich keine Wahl. Meine Frage: Ist dem wirklich so, oder gibt es eine Klausel, auf die ich mich berufen könnte, um die beiden Kommas wegzulassen?
Bislang habe ich die Regel 125 des Dudens gefunden – formelhafter Gebrauch eines verkürzten Nebensatzes. Diese würde nach meiner Interpretation (leider) nicht auf meinen Satz zutreffen, jedoch auf
..., der wie vermutet von Kommas eingeschlossen werden muß.
was ich aber stilistisch nicht überzeugend finde.